Ober- und Unterkiefer sollen kräftig sein.Die oberen Schneidezähne greifen scherenartig über die unteren Schneidezähne(Scherengebiß).Ist der Oberkiefer erheblich länger und ragen die oberen Schneidezähne mehr als 2mm (Streichholzstärke) über die unteren,so beißt der Hund "über",beim "Vorbeißen" stehen die Schneidezähne des Unterkiefers vor denen des Oberkiefers.Bei jungen,noch nicht ausgewachsenen Tieren,kann die Kieferbildung kurzfristig unausgeglichen sein.Das erste oder "Milchgebiß" der Welpen hat 28 Zähne.Es fehlen bei diesem Gebiß noch die Prämolaren 1(kleine) und die Molaren.Das zweite Gebiß hat 42 Zähne,oben und unten je 6 Schneidezähne,je 2 Fangzähne,je 8 Prämolaren,außerdem oben 4 Molaren und unten 6 Molaren.Die Reißzähne sind die Prämolaren 4 oben und Molaren 1 unten.
Zahn- und Kiefermängel werden wie folgt bewertet :
Überbeißen und Vorbeißen : Nachzuchtsperre
Aufbeißen : Wenn geringfügig noch Ankörung in Körklasse 2
Überkronung durch nachgewiesene mechanische Einwirkung hat keinen Einfluß auf die Bewertung.Kann der Nachweis(durch Eintragung in die Ahnentafel durch die HG des SV)nicht geführt werden,so sind überkronte Zähne als fehlend in der Beurteilung zu berücksichtigen.Kariöses Gebiß schließt von der Ankörung aus.
Wenn Abnutzung und Verfärbung altersbedingt sind,erfolgt keine wesentliche Herabsetzung der Bewertung.Fehlen Zähne durch äußere Einwirkungen wie Herausbrechen oder ärztliche Eingriffe,so ist dies durch eine Röntgenaufnahme und durch ein tierärztliches Attest zu bestätigen.Nach überprüfung der Unterlagen wird das Fehlen des oder der Zähne in die Ahnentafel eingetragen.Die fehlenden Zähne werden dann als vorhanden gewertet.
vom Blackwood Castel
